Prüfungstermin 2025:
voraussichtlich 8./9. März 2025
Die Prüfung zur Erlangung des ABO-Zertifikats wird einmal jährlich abgehalten.
Ort und Zeitpunkt werden den Kandidatinnen und Kandidaten rechtzeitig, d. h. spätestens 3 Monate vor dem festgelegten Termin, bekannt gegeben.
Bitte melden Sie sich bis spätestens 31. Juli 2024 an.
Beachten Sie bitte unsere Richtlinien zu den Bedingungen der Erlangung des ABO-Zertifikats und zum Ablauf der Prüfung.
Der VÖK bietet am 8. Juni 2024 ein Vorbereitungsseminar für die ABO-Prüfung an.
Eindrücke von ABO-Prüfungen
Antrag zur Erlangung des ABO-Zertifikats
Der Antrag zur Erlangung des ABO-Zertifikats muss bis 31. Juli eines Kalenderjahres in der Geschäftsstelle des VÖK eingelangt und die Prüfungsgebühr überwiesen sein.
Der geschäftsführende Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob die Kandidatin/der Kandidat zur ABO-Prüfung zugelassen wird. Ergebnis, Prüfungsort und Zeit werden Ihnen spätestens 3 Monate vor dem Termin von der Geschäftsstelle des VÖK mitgeteilt. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie spätestens 2 Monate vor dem Termin von einem Notar schriftlich die Ihnen zugeteilte Kandidatennummer.
Inhaberinnen/Inhabern des „European Board of Orthodontists“ kann auf schriftlichen Antrag unter Beifügung der Urkunde durch VÖK-Vorstandsbeschluss der „Austrian Board of Orthodontists“ verliehen werden.
Gebühren
Die Gebühren für VÖK-Mitglieder betragen 850 €, für Nichtmitglieder 1.600 € (gültig für 2024/2025).
Die Gebühren sind zur Gänze bei Anmeldung zum ABO-Zertifikat zu bezahlen. Bei Rücktritt von der Anmeldung bis 2 Monate vor dem Termin wird die Hälfte der Gebühr als Storno einbehalten; bei Abmeldung innerhalb 2 Monate vor dem Termin erfolgt keine Rückerstattung der Gebühr.
Bei Wiederholung von Teil 1 (Patientenpräsentation) und Teil 2 (Mündliche Befragung) ist die Gebühr erneut zu entrichten.
Bei Wiederholung von Teil 2 (Mündliche Befragung) ist keine erneute Gebühr zu entrichten.
Voraussetzungen für die Antragstellung
Die Kandidatin/der Kandidat muss eine mindestens 3-jährige vorwiegend oder ausschließlich kieferorthopädische Tätigkeit (in der eigenen Praxis und/oder an einer kieferorthopädischen Abteilung einer Universitätsklinik und/oder an einer vergleichbaren einschlägigen Institution) nachweisen können. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
Die Kandidatin/der Kandidat muss mittels Unterschrift bestätigen, dass die von ihr/ihm präsentierten Patientenpräsentationen von ihr/ihm alleine behandelt worden sind.
Gleichzeitig erklärt die Kandidatin/der Kandidat ihre/seine unwiderrufliche Zustimmung, dass eine zur berufsmäßigen Verschwiegenheit verpflichtete Person anhand ihrer/seiner Patientenkartei überprüfen kann, ob eine zum ABO vorgelegte Patientenpräsentation aus dem Kreis seiner kieferorthopädisch behandelten Patienten entnommen worden ist.
Die Kandidatin/der Kandidat muss eine Vereinbarung unterzeichnen, worin sie/er die Entscheidungen der Prüfungskommission als endgültig akzeptiert.
Ablauf der Prüfung zur Erlangung des ABO-Zertifikats
Die Überprüfung der Qualifikation erfolgt in zwei Teilen.
Teil 1 – Patientenpräsentation
Teil 1 basiert auf der Präsentation und Beurteilung der vorgelegten Unterlagen von 8 abgeschlossenen Behandlungen, die ein entsprechendes Spektrum von Malokklusionen beinhalten. Die Präsentationen werden nach der Komplexität (Schwierigkeit der Behandlung) und nach den Behandlungsergebnissen von der Kommission beurteilt. Zu einem geringeren Teil wird auch die Präsentation der Dokumentation (Unterlagen, Modelle, Röntgen, etc.) beurteilt.
Teil 2 – Die mündliche Befragung
Die mündliche Befragung wird in deutscher oder englischer Sprache abgehalten. Sie dient der Feststellung des Wissens, des Verständnisses und der Fähigkeit der Kandidatin/des Kandidaten, kieferorthopädische Behandlungen durchzuführen. Den Kandidaten werden Anfangsunterlagen zweier unbekannter Patienten zur diagnostischen Analyse und Behandlungsplanung übergeben. Die präsentierten Unterlagen bestehen aus gesockelten Schaumodellen, Fotos und Röntgenbildern. Die Kandidatin/der Kandidat hat die Möglichkeit, die Fernröntgenbilder zusätzlich zu der EBO-Analyse nach ihren/seinen Wünschen durchzuzeichnen.